Miet-AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zwischen dem Kunden (künftig „Mieter“) und der Firma RothTrip (künftig „Vermieter“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB)

I. GELTUNGSBEREICH, VERTRAGSINHALTE UND ANWENDBARES RECHT

  1. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Vermietung von Autodachzelten mit Zubehör (künftig: „Autozeltdach“). Sämtliche
    vor Vertragsabschlusses erstellte Angebote sind für den Vermieter freibleibend.

  2. Bei dem zwischen dem Vermieter und dem Mieter abgeschlossenen Mietvertrag kommt ausschließlich deutsches Recht zur
    Anwendung. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Mietzeit befristet. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages ist
    ausgeschlossen.
    Eine Verlängerung der vertraglich festgelegten Mietdauer bedarf der Einwilligung (=vorherige Zustimmung) des Vermieters.

  3. Im Falle der Verlängerung der Mietzeit gelten die vertraglichen Vereinbarungen und die Mietkosten anteilig für jeden weiteren Tag in
    Höhe des zu errechnenden Tagessatzes (Mietkosten: Anzahl der Miettage = Tagessatz) weiter.

  4. Zwischen dem Vermieter und dem Mieter gelten ausschließlich die schriftlich getroffenen Vereinbarungen, so dass abweichende
    Vereinbarungen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform bedürfen.

II. MIETKOSTEN

  1. Die Mietkosten ergeben sich grundsätzlich aus den bei Vertragsabschluss gültigen Preisangaben des Vermieters, soweit nicht
    individuell andere Preise vereinbart worden sind.

  2. Mit der Übernahme des Autozeltdaches durch den Mieter beginnt die Mietzeit. Der Übernahme- und Rückgabetag wird jeweils als
    voller Miet-Tag berechnet.

  3. Bei einer vorzeitigen Rückgabe des Autozeltdaches sind die vollen vertraglich festgelegten Mietkosten zu zahlen, es sei denn der
    Vermieter kann kurzfristig anderweitig das Autozeltdach weiter vermieten.

  4. Eine Weitervermietung ist dem Mieter nicht gestattet.

  5. Bei einer Rückgabe nach dem festgelegten Rückgabetermin berechnet der Vermieter als Nutzungsentschädigung für jeden
    verspäteten Tag dem Mieter den Tagessatz (vergleich Ziff. I Nr.3 der AGB)
    Im Falle einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Rückgabe werden die Kosten dem Mieter berechnet, die dem Vermieter
    dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Mieter gegen den Vermieter Ansprüche geltend macht.

  6. In den Mietkosten sind weitere vom Mieter zu zahlende Auslagen nicht enthalten, beispielsweise Mautkosten, Kraftstoffkosten,
    Parkgebühren, Campingplatzgebühren, Fährkosten sowie andere Stellplatzkosten u.a..

III. BUCHUNG UND STORNO

  1. Die Buchung des Autozeltdaches ist erst nach einer schriftlichen Bestätigung des Vermieters unter Einbezug der nachfolgenden Regelung verbindlich:

    Die Buchung ist erst nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters rechtsverbindlich.

    Die Buchung ist erst nach Zahlungseingang rechtsverbindlich.

  2. Übernimmt der Mieter nicht zum vereinbarten Übergabetermin das Autozeltdach (künftig „Mietbeginn“) oder storniert der Mieter den
    Vertrag, werden folgende Stornokosten berechnet:

    a) Ab dem Tag der Buchungsbestätigung bis 50 Tage vor Mietbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 100,- fällig.
    b) Ab dem 49. Tag bis 15. Tag vor Mietbeginn sind 50% der Mietkosten fällig.
    c) Ab dem 14. Tag vor Mietbeginn sind 85% der Mietkosten fällig.

    Dem Mieter verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Vermieter kein Schaden oder nur ein Schaden in geringer Höhe
    entstanden ist.

  3. Zusätzliche gebuchte Pakete sind nicht separat von einer Buchung stornierbar.

IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND KAUTION

  1. Die vertraglich festgelegten Mietkosten werden bei der Buchung fällig. Die Zahlungsmittel hierfür sind PayPal, Debit- und Kreditkarte oder per Überweisung. 

  2. Die vertraglich festgelegte Kaution muss spätestens bei Mietbeginn beim Vermieter gebührenfrei vorliegen. Eine Barzahlung der
    Kaution bei Mietbeginn ist möglich.

    Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Autozeltdachs und nach kompletter Zahlung der Mietkosten und eventueller
    Nutzungsentschädigung gemäß Ziff. II Nr. 5 der AGB wird das verbleibende Guthaben an den Mieter zurückerstattet.

V. ÜBERGABE UND RÜCKNAHME

  1. Der Mieter bereitet sein Fahrzeug selbstständig für die Montage des Autozeltdachs vor. Hierzu zählen die passenden Quer-/Lastenträger für das Fahrzeug und das Autozeltdach. Die Quer-/Lastenträger dürfen nicht breiter als 9 cm und höher als 3 cm sein. 

  2. Passen vor Ort die vom Mieter montierten Quer-/ Lastenträger nicht für die Montage des Autozeltdachs, sind die vollen vertraglich festgelegten Mietkosten zu zahlen, es sei denn, der Vermieter kann kurzfristig anderweitig das Autozeltdach weiter vermieten.

  3. Der Mieter erhält eine Einweisung in die Bedienung und Funktion des Autozeltdachs. Bei Übergabe des Autozeltdachs wird ein Übergabeprotokoll zum Zustand des Autozeltdachs und des Zubehörs aufgenommen und vom Vermieter und Mieter unterzeichnet.

  4. Die Montage erfolgt ausschließlich im Beisein des Vermieters.

  5. Mit der Übergabe des Autozeltdachs geht die Gefahr auf den Mieter über.
    Der Mieter ist verpflichtet in regelmäßigen Abständen erstmals nach 100km und nach jeweils weiteren 500km den Sitz der Quer-/ Lastenträger, des Autozeltdachs und der Verschraubung auf Festigkeit zu überprüfen.

  6. Bei Rückgabe des Autozeltdachs wird ein Rücknahmeprotokoll zum Zustand des Autozeltdachs und des Zubehörs aufgenommen und vom Vermieter und Mieter unterzeichnet.

    Schäden, die im Übergabeprotokoll nicht festgehalten sind, gehen zulasten des Mieters.

  7. Jede Veränderung an dem Autozeltdach ist untersagt.

  8. Der Mieter hat das Autozeltdach im gereinigten Zustand zurückzugeben.

    Sind nach der Rückgabe des Autozeltdachs Kosten zur Reinigungsarbeiten notwendig z.B. auf den Polstern, an der Innendecke oder Innenwänden u.a., gehen diese zu Lasten des Mieters und können vom Vermieter von der gestellten Kaution in Abzug gebracht werden.

VI. NUTZUNG UND SORGFALTSPFLICHTEN

  1. Die Weitergabe des Autozeltdachs und eine über den vertraglichen Gebrauch hinausgehende Nutzung des Autozeltdachs sind nicht
    gestattet.
    Dem Mieter obliegt es, das Autozeltdach sachgemäß und schonend zu behandeln. Die für die Benutzung des Autozeltdachs
    einzuhaltenden Vorgaben, Aufbauanleitungen und Regeln zur Nutzung sind zu beachten. Dem Mieter obliegt es darauf zu achten,
    dass das Autozeltdach im Rahmen der Nutzung in einem sicheren Zustand bleibt.

  2. Das Autozeltdach muss ordnungsgemäß verschlossen und gesichert sein, bevor das Fahrzeug, auf dem es montiert ist, in
    Bewegung gesetzt wird. Mit dem montierten Autozeltdach darf eine höchst Geschwindigkeit von 130 km/ h nicht überschritten
    werden. Dies gilt auch für Transportmittel, auf denen das Fahrzeug mitgenommen wird (z.B. Autozüge, u.a.).

  3. Während der Fahrt muss das Autozeltdach zusammengeklappt, geschlossen und abgesichert sein. Während der Fahrt dürfen sich
    keine Personen oder Gegenstände auf dem Autozeltdach befinden.

  4. Das Rauchen, Kochen und offenes Feuer (Petroleumlampen u.a.) sind in dem Autozeltdach nicht gestattet. Bei Verstößen gegen
    diese Auflage wird die Kaution einbehalten, um den Wertverlust auszugleichen, es sei denn der Mieter kann einen geringeren
    Schaden nachweisen. Sollte die Kaution für die Kosten der Schadensbeseitigung nicht ausreichen, behält sich der Vermieter weitere
    Schadensansprüche bis zur Beseitigung des Schadens vor.

  5. Tiere müssen vorher beim Vermieter angekündigt werden.

  6. Die Benutzung von Autowaschanlagen ist zur Vermeidung von Schäden am Autozeltdach untersagt.

VII. HAFTUNG UND VERSICHERUNG

  1. Schadenersatzansprüche des Mieters für Mängel und Schäden, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen.

  2. Nach Mietbeginn festgestellte Mängel und Schäden am Autozeltdach sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
    Schadensersatzansprüche des Mieters aufgrund nicht unverzüglich angezeigter Mängel und Schäden sind ausgeschlossen. Im Falle
    einer Beschädigung des Autozeltdachs durch Dritte oder eines Diebstahls ist unverzüglich durch den Mieter Anzeige bei der
    zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten und dem Vermieter eine Kopie des Anzeigenprotokolls zu übergeben.

  3. Der Mieter haftet für alle Schäden, die über eine gewöhnliche Nutzung und Abnutzung hinausgehen (zum Beispiel: Riss im Soff, in Hülle, defekte Reißverschlüsse, u.a.).

VIII. SPEICHERUNG VON PERSONALDATEN

Im Rahmen der Durchführung bzw. Erfüllung des Vertrags mit dem Mieter ist es erforderlich, dass der Vermieter personenbezogene
Daten des Mieters verarbeitet. Der Umfang der Datenverarbeitung ergibt sich ebenso wie die einschlägige Rechtsgrundlage und
weitere Informationen nach Artikel 13 DSGVO aus der Datenschutzerklärung der Vermieterin. Diese ist verfügbar unter:
www.rothtrip.de/datenschutzerklärung

Eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht.

IX. ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrags oder der AGB unwirksam sein, so wird hierdurch der Vertrag im
    Übrigen nicht berührt. Im Zweifelsfall gelten die gesetzlichen Vorschriften.

  3. Erfüllungsort für die Übergabe zum Mietbeginn und für die Rückgabe des Autozeltdachs nach Mietende ist Brandenburg-Stahnsdorf.
    Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag über das Autozeltdach ist Gerichtsstand Berlin-Schöneberg.

    AGB Stand: 04.2023
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